Auch auf die Gefahr hin den Vorstand in Wallung zu versetzen: mal andersrum: ist es überhaupt rechtlich gedeckt (Diskriminierung?) 2G+ durchzusetzen wenn das Land Hessen 3G bei 11-499 Teilnehmern vorschreibt? Und was ist beispielsweise mit Impfunfähigen mit ärztlichem Attest?
Symptomfrei und negativer Test reicht nicht und jemand mit Husten, Impfung und einem negativen Test (bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit von Schnelltests scheiden sich die Geister....) darf rein? Für mich als Ausgeschlossenem hat das trotz bester Absichten des Vorstands den Geschmack von Willkür und Ausgrenzung.... Nix für Ungut... Hab echt fest damit gerechnet wieder teilnehmen zu können